
Allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen für die Ausführung von Fertigungsauf-trägen im Bereich Vakuum-Anlagenbau, sowie Einkaufs- und Verkaufsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden AGB. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Im übrigen gilt die VOB/VOL.
2. Angebote und Angebotsunterlagen
Kostenvoranschläge und Angebote sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Angebotsunterlagen, wie Zeichnungen, Prospekten/Katalogunterlagen behalten wir uns ausdrücklich Eigentums- u. Urheberrecht vor. Angebotspreise im Edelstahlbereich beruhen stets auf aktuellen Legierungszuschlägen – diese werden u. U. dem Lieferzeitpunkt entsprechend nach oben hin angepasst.
3. Auftragserteilung
Aufträge gelten erst dann als zustande gekommen, wenn diese schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge, bzw. solche, die von separater Stelle bearbeitet/überwacht werden. Wir haften hierbei grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (wie Zeichnungen, Stücklisten, sowie Leistungsverzeichnisse) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben! Sämtliche technischen Details sind spätestens bei Auftragsvergabe zu klären. Evtl. Änderungen / Nachträge sind ebenfalls schriftlich zu bestätigen und zur Fertigung freizugeben!
4. Technische Unterlagen
Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.
5. Preise
Die angebotenen Preise gelten jeweils (soweit nicht anders vereinbart) ab Werk, und zwar grundsätzlich ohne Fracht-/Versandkosten u. Verpackung. Diese wird zu Selbstkosten berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen MwSt (z.Zt. 19%).
Werden Waren o. Leistungen erst nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert/montiert bzw. erbracht, behalten wir uns eine Preiserhöhung für alle nach Vertragsabschluss bis zur Auftragserfüllung eingetretenen Erhöhungen von Material- oder Lohnkosten vor. Diese zeitliche Einschränkung entfällt, wenn der AG Kaufmann ist oder Dauerschuld-verhältnisse vorliegen. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des AG ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bei Warenrücksendungen berechnen wir für die erforderliche Funktionsprüfung und Aufarbeitung 10% vom Netto-Warenwart, mindestens jedoch € 100,00.
6. Zahlung
Falls nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigungsbeginn, bzw. vor Montage, 1/3 nach Rechnungserhalt bar oder bargeldlos per Überweisung – ohne jeden Abzug in voller Höhe! Zahlungsverzug hat Zurückhaltung der Lieferung zur Folge (§§273, 320BGB). Akzepte oder Kundenwechsel gelten erst nach Einlösung als erfüllt: die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Werden Zahlungsfristen überschritten behalten wir uns vor, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bundesbank zu fordern! Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen werden sämtliche offenstehenden Forderungen sofort fällig! Wir sind u. U. nach fruchtlosem Ablauf einer durch uns angesetzten Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sämtliche Arbeiten unverzüglich einzustellen, alle bisher
erbrachten Leistungen abzurechnen und Schadenersatzansprüche zu stellen.
7. Lieferung und Montage
Lieferung ab Werk erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers.
Der AG kann die Einhaltung der vereinbarten Ausführungsfristen bzw. Liefertermine nur insofern verlangen, als er sämtliche erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Fertigungs- bzw. Montagebeginn /-ablauf gewährleistet und die vereinbarte Zahlung gem. Ziffer 6 eingegangen ist. Verzögern sich Aufnahme , Fortführung o. Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, werden wir insoweit von der Verpflichtung der Einhaltung von vereinbarten Terminen und Fristen befreit. Schafft der AG auf unser Verlangen nicht unverzüglich Abhilfe, so behalten wir uns vor, Schadensersatz zu verlangen bzw. dem AG eine angemessene Frist zur Auftragserfüllung zu setzen und erklären, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten werden.
Für den Fall der Auflösung des Vertrages steht uns Anspruch auf Ersatz aller bisher entstandenen Aufwendungen zu. Fälle höherer Gewalt (z. B. Arbeitskämpfe sowie sonst. unvorhersehbare Ereignisse) in unserem Betrieb oder einem unserer Unterlieferanten entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist bzw. berechtigen uns, für den Fall, dass die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
8. Abnahme
Die Abnahme der Lieferung oder Leistung hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Eine förmliche Abnahme hingegen nur auf ausdrückliches Verlangen des AG. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder –lieferungen. Hat der AG die Lieferung oder Leistung bzw. einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt. Mit dem Tag der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
9. Gewährleistung
Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach erfolgter Abnahme ist ausgeschlossen. Andere Mängelrügen unterliegen den gesetzlichen Fristen bzw. denen d. VOB, sofern diese Vertragsgrundlage ist. Vorher und ohne unsere Zustimmung vorgenommene Veränderungen an Lieferung oder Leistung schließen den Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus. Uns muss Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann Minderung oder Wandlung verlangt werden.
10. Schadensersatz
Die Haftung unsererseits richtet sich ausschließlich nach diesen Vertragsbedingungen. Alle hier nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
11. Eigentumsvorbehalt
Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Mit Bezahlung der letzten Rate geht das Eigentum an der Ware ohne weiteres an den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder in sonstiger Weise über die Ware zu verfügen.Telefon
0 60 29 / 99 93–0 Fax 0 60 29 / 99 93–50
UST-Id.Nr.
DE 155 947 708
Handelsregister Nr.
HRB 3090
Ort der Eintragung
Handelsregister Aschaffenburg
Geschäftsführer
Günther Wissel
Gerichtsstand
Alzenau
Bankverbindung
Raiffeisenbank Aschaffenburg, BLZ 795 625 14, Kt.Nr.3711412
Sparkasse Aschaffenburg, BLZ 795 500 00, Kt.Nr. 240 182 501
Verantwortlich für die Inhalte
Günther Wissel